Mo–So 08:00–19:30 — auch am Wochenende Einsatzgebiet: Köln & Umgebung
0157 5640 2464

Fliegende Insekten · Köln & Umgebung

Hornissen-Umsiedlung in Köln — geschützt, genehmigt, fachgerecht.

Hornissen dürfen weder getötet noch darf ihr Nest zerstört werden — sie sind besonders geschützt. Wenn das Nest wirklich nicht bleiben kann, siedeln wir es mit Genehmigung um. Und oft finden wir eine Lösung, bei der es gar nicht so weit kommen muss.

  • § 44 BNatSchG: Wir arbeiten ausschließlich mit Genehmigung
  • Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde übernehmen wir
  • Alternativen zuerst: Absperrung, Flugloch-Umlenkung, Abwarten
Hornissen-Umsiedlung Köln — Hornisse am Einflugloch ihres Nests

Leistungsumfang

inkl. Antrag bei der Naturschutzbehörde
inkl. Beratung zu Alternativen
inkl. Anfahrt (Köln & Umgebung)
Häufige Fragen →

Ein Hornissennest am Haus löst bei vielen Menschen Alarm aus — meist zu Unrecht. Der alte Spruch „sieben Stiche töten ein Pferd“ ist schlicht falsch: Ein Hornissenstich ist nicht gefährlicher als ein Wespenstich, gefährlich wird es nur für Allergiker. Tatsächlich sind Hornissen deutlich friedlicher als Wespen. Sie interessieren sich nicht für Kuchen, Limo oder den Grillteller — sie jagen Insekten, darunter übrigens auch Wespen, und verirren sich höchstens nachts ans beleuchtete Fenster.

Rechtlich ist die Lage eindeutig: Hornissen sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt. Das Abtöten der Tiere und das Zerstören des Nests sind verboten — in NRW drohen dafür Bußgelder bis zu 50.000 €. Erlaubt ist nur die fachgerechte Umsiedlung, und auch die nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Diesen Antrag stellen wir für Sie und übernehmen anschließend die komplette Umsiedlung.

Und weil eine Umsiedlung immer der letzte Schritt sein sollte: Wir prüfen zuerst die Alternativen — eine Absperrung des Nahbereichs, die Umlenkung des Fluglochs oder schlicht das Abwarten bis zum Herbst. Dann stirbt das Volk auf natürliche Weise, und das Nest wird nie wiederbesiedelt.

Fachmann in Schutzanzug bei der genehmigten Hornissen-Umsiedlung in Köln
Preis auf Anfrage Zugänglichkeit, Genehmigungsverfahren und Aufwand bestimmen die Kosten — Einschätzung vorab am Telefon.
Besonders geschützt § 44 BNatSchG: Abtöten und Nestzerstörung verboten, in NRW mit Bußgeldern bis 50.000 € belegt.
Friedlicher als ihr Ruf Hornissen stechen fast nur bei direkter Bedrängnis des Nests — und jagen sogar Wespen.

Befall erkennen

Woran Sie ein Hornissennest erkennen.

  • 1
    Auffällig große Insekten

    Hornissen sind mit bis zu 3,5 cm deutlich größer als Wespen, wirken rotbraun-gelb statt schwarz-gelb und fliegen mit tiefem, gut hörbarem Brummen.

  • 2
    Regelmäßiger Einflug an einer Stelle

    Typische Nistplätze sind Dachböden, Baumhöhlen, Schuppen, Vogelnistkästen und Rollladenkästen. Das Flugloch wird im Minutentakt angeflogen.

  • 3
    Besuch am Fenster — nachts

    Anders als Wespen fliegen Hornissen auch in der Dämmerung und nachts. Landen abends große Brummer an der beleuchteten Scheibe, ist ein Nest in der Nähe wahrscheinlich.

  • 4
    Dunkle Tropfspuren unter dem Nest

    Unter dem Flugloch eines aktiven Nests finden sich oft dunkle Kot- und Nahrungsreste — an Fassaden oder auf dem Boden darunter gut sichtbar.

  • 5
    Knistern im Hohlraum

    Sitzt das Volk in Wand, Dachschräge oder Rollladenkasten, hören Sie ein deutliches Knistern und Kratzen — im Hochsommer, wenn das Volk am größten ist, kaum zu überhören.

✓ Das sollten Sie tun

  • Zwei bis drei Meter Abstand zum Nest halten und ruhige Bewegungen machen — dann passiert nichts.
  • Das Nest bzw. Flugloch aus sicherer Entfernung fotografieren: Das beschleunigt unsere Einschätzung und den Antrag.
  • Kinder und Haustiere vom unmittelbaren Nestbereich fernhalten, solange keine Lösung steht.
  • Anrufen, bevor Sie irgendetwas unternehmen — wir klären Rechtslage, Alternativen und Kosten vorab.

✗ Das besser nicht

  • Das Nest keinesfalls zerstören, einsprühen oder die Tiere abtöten — das ist nach § 44 BNatSchG verboten und kann in NRW bis zu 50.000 € Bußgeld kosten.
  • Das Flugloch nicht verschließen — eingesperrte Tiere suchen sich Auswege, oft in den Wohnraum.
  • Nicht am Nest rütteln, klopfen oder mit Gegenständen hantieren — Erschütterungen sind der häufigste Auslöser für Stiche.
  • Die Flugbahn nicht dauerhaft blockieren oder anhauchen: Atemluft direkt am Nest gilt für Hornissen als Angriff.

Unser Vorgehen

So läuft die Hornissen-Umsiedlung bei uns ab.

01

Ersteinschätzung am Telefon

Wir klären: Wo sitzt das Nest, wer ist betroffen, ist wirklich eine Umsiedlung nötig? Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung zu Aufwand und Kosten.

02

Alternativen-Prüfung vor Ort

Oft reicht eine Absperrung des Nahbereichs oder eine Umlenkung des Fluglochs, damit Mensch und Volk bis zum Herbst konfliktfrei nebeneinander leben.

03

Genehmigungsantrag

Kommt nur die Umsiedlung in Frage, stellen wir den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde und stimmen Ausnahme und Termin ab.

04

Fachgerechte Umsiedlung

Mit Schutzausrüstung entnehmen wir Nest und Volk und siedeln sie an einen geeigneten Standort um. Anschließend beraten wir, wie Sie die Nisthöhle fürs Folgejahr verschließen.

Nahaufnahme einer Hornisse — deutlich größer als eine Wespe, aber friedlicher
Bis zu 3,5 Zentimeter groß, aber friedlicher als jede Wespe: Hornissen gehen nicht an Kuchen oder Limo — sie jagen sogar Wespen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Hornissen-Umsiedlung.

Sind Hornissen gefährlicher als Wespen?

Nein — das ist ein hartnäckiger Mythos. „Sieben Stiche töten ein Pferd, drei einen Menschen“ ist falsch: Das Gift der Hornisse ist nicht gefährlicher als das der Wespe, der Stich ist wegen des längeren Stachels nur schmerzhafter. Ernst wird es allein für Insektengift-Allergiker — für die gilt aber bei Wespen dasselbe. Dazu kommt: Hornissen sind deutlich friedlicher und gehen nicht an Ihr Essen.

Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?

Nein. Hornissen sind nach § 44 BNatSchG besonders geschützt — Abtöten, Fangen und das Zerstören des Nests sind verboten. In NRW können dafür Bußgelder bis zu 50.000 € verhängt werden. Zulässig ist nur die Umsiedlung durch Fachleute mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Die Ausnahmegenehmigung erteilt die Untere Naturschutzbehörde — sie prüft, ob ein berechtigter Grund vorliegt und keine zumutbare Alternative besteht. Wir übernehmen die komplette Antragstellung, liefern Fotos und Begründung und stimmen den Umsiedlungstermin mit der Behörde ab. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Muss das Nest überhaupt weg?

Oft nicht. Wenn das Nest nicht direkt an Eingang, Terrasse oder Kinderzimmer sitzt, reicht häufig eine Absperrung oder eine Umlenkung des Fluglochs — und ab dem Spätherbst ist das Problem von selbst erledigt: Das Volk stirbt, nur die Jungköniginnen überwintern an anderer Stelle. Ein altes Nest wird nie wiederbesiedelt. Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Lösung in Ihrem Fall genügt.

Kommen die Hornissen im nächsten Jahr wieder?

Nicht ins alte Nest — das wird grundsätzlich nicht wiederbesiedelt. Der Standort selbst kann aber für eine neue Königin attraktiv bleiben. Nach Umsiedlung oder Absterben des Volks beraten wir Sie deshalb, wie Sie Einflugöffnungen und Hohlräume rechtzeitig vor dem Frühjahr verschließen.

Hornissennest entdeckt? Wir finden die legale Lösung.

Kostenlose Ersteinschätzung — täglich von 8:00 bis 19:30 Uhr.

0157 5640 2464
Jetzt anrufen — 0157 5640 2464